Pferdekaufvertrag - Privatverkäufer - (unterliegt nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs)
Frau/Herr______________________________________________
- Verkäufer/in -
und Frau/Herr
______________________________________________
- Käufer/in -
schließen folgenden Kaufvertrag:
§ 1 Kaufgegenstand
1. Die Verkäuferin verkauft an den Käufer das Pferd mit dem Namen:
________________________________________________________________
( Abstammung, Leb.Nr.)
§ 2 Aufschiebende Bedingung
1. Der Kaufvertrag steht unter der Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn die im Auftrag des Käufers / Verkäufers durchgeführte tierärztliche Untersuchung ergeben hat, daß keine Anhaltspunkte für das Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen festgestellt werden konnten
und / oder
Die Röntgenuntersuchung keine Befunde schlechter als Klasse II oder II-III oder III ergeben hat.
2. Die Ankaufsuntersuchung soll durchgeführt werden durch den Tierarzt
Dr. _________________
_________________
_________________
und soll umfassen:
a) Klinische Untersuchung
b) Röntgenologische Untersuchung
c) Spezielle Untersuchungsmethoden (Blutentnahme/Dopingkontrolle, Rücken usw.)
___________________________
___________________________
3. Die Kosten der Untersuchung trägt der Käufer, wenn das Pferd keine Anhaltspunkte für das Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufweist und der Verkäufer, wenn der Kaufvertrag nicht wirksam wird.
oder
Die Kosten der Untersuchung trägt der Käufer / Verkäufer.
§ 3 Beschaffenheitsvereinbarung
1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:
Alter:________________Geschlecht_________________Farbe_____________
Abzeichen:_________________ Chip Nr. : / Tätowierung__________________
Eventuelle mündliche Aussagen des Verkäufers über die Zuordnung des Pferdes hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung, Dressur/Springen/Vielseitigkeit etc. stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf subjektiv geprägten Eindrücken des Verkäufers. Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des besprochenen Pferdes ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.
2. Gesundheitliche Beschaffenheit:
a) Das Pferd ist durch Dr. ________________________________________
untersucht worden. Die Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung, schriftlich fixiert im Untersuchungsprotokoll vom _________, stellt die vereinbarte gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes im Zeitpunkt der Übergabe dar und wird zum Bestandteil des Vertrages gemacht.
Darüber hinausgehende tierärztliche Bewertungen sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung. Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit oder sonstige Eigenschaften des Pferdes sind nicht vereinbart und somit nicht Gegenstand des Kaufvertrages soweit nicht im folgenden unter 3. ausdrücklich angegeben.
b) Das Pferd hat folgende Impfungen erhalten___________________________
_____________________________________________________________ (S. Nachweise im Pferdepass / Impfpass)
Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer folgende Krankheiten
und Verletzungen gehabt:__________________________________________
_______________________________________________________________
Erkundigungen können bei dem behandelnden Tierarzt Dr._______________
eingeholt werden. Der Tierarzt wird insoweit schon jetzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Käufer entbunden.
3. Sportliche Beschaffenheit
Das Pferd hat folgenden Ausbildungsstand:
Ungeritten/ angeritten
Das Pferd hat schon folgende sportliche Leistungen gezeigt bzw. Erfolge erzielt:
_________________________________________________________
_________________________________________________________
4. Unarten / Eigenarten
a) Die Parteien sind sich einig, dass aus folgenden Unarten keine Haftung des Verkäufers begründet werden kann:
Weben / Koppen / nicht verladefromm / nicht geländesicher / nicht schmiedefromm _________________________________________
oder
das Pferd webt / koppt / ist nicht verladefromm / nicht geländesicher / nicht schmiedefromm __________________________________________
b) Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Kenntnisse über die Straßensicherheit / Geländeeignung / Herdenerfahrung /________________hat. Die Parteien sind sich insoweit einig, dass den Verkäufer aus den genannten Fakten keine Haftung trifft.
§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Das Pferd wurde wiederholt besichtigt und Zur Probe geritten.
Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen worden ist.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Haftungsbeschränkungen betreffen keine Ansprüche bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 5 Garantie
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten
oder
der Verkäufer garantiert folgende Eigenschaft usw.: _________________
§ 6 Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt EUR _________
und ist bei Übergabe des Pferdes in Bar/ per Scheck zu entrichten. / Bis zum ___________ auf das Konto Nr.: __________________ bei _____________
einzuzahlen.
§ 7Übergabe
Die Übergabe des Pferdes erfolgt am __________ , ______ Uhr an den Käufer / dessen Bevollmächtigten Herrn ______________ persönlich.
§ 8 Eigentumsübergang
Erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises geht das Eigentum am Pferd auf den Käufer über und werden dem Käufer die zu dem verkauften Pferd gehörenden Papiere übergeben.
§ 9 Verjährung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 438 I Nr. 3 BGB innerhalb von 1 Jahr nach Übergabe des Pferdes wenn es sich um eine neue Sache handelt und innerhalb von 6 Wochen, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt. (Nichtzutreffendes streichen).
Von der Verjährungsverkürzung ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Gefahrübergang
Gefahr und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages / mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer oder dessen Beauftragten über.
Die Kosten des Transportes trägt der Käufer / Verkäufer.
§ 11 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen oder Zusicherungen oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein, wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Passage rechtlich wirksame Regelungen zu vereinbaren, die dem Vertragsziel entsprechen oder ihm nahe kommen.
Folgende Unterlagen/Papiere wurden übergeben
- Pferdepass
- Impfpass
- Zuchtbescheinigung
- Turniernachweise
- ______________
___________, den___________ ____________, den______________
__________________________
Verkäufer
__________________________
Käufer
Weitere Artikel dieser Rubrik
Pferdekaufvertrag - Privatverkäufer - (unterliegt nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs)
Frau/Herr___________
____________________
_______________-
Verkäufer/in -
und Frau/Herr ...
Pferdekaufvertrag - gewerbliche Anbieter - (gemäß den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs)
Frau/Herr
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages
Zwischen dem
Reitbetrieb_________
____
Beitrag bewerten und kommentieren
Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen zu diesem Beitrag haben, können Sie ihn hier mit einem Klick auf die Sternchen bewerten und/oder in einem Textfeld kommentieren.
Social Bookmarks
Wenn Sie glauben, dass sich Ihre Freunde für diese Information interessieren, senden Sie den Beitrag einfach per Mausklick an Facebook, Twitter oder Google Buzz weiter!
Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus! Kommentare werden vor Veröffentlichung überprüft.
Bitte vermeiden Sie Spam und Werbung jeglicher Art! Kein HTML möglich!