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Rechtsanwalt Lars Jessen

Lars Jessen ist seit 1987 als Rechtsanwalt und seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt aus eigener Passion ist das Pferderecht und damit verbunden alle Rechtsfragen, die beim Kauf und Verkauf, der Haltung und tierärztlichen Behandlung entstehen können. Lars Jessen ist Mitglied der Kanzlei Braetsch Jessen & Partner in Hamburg Pöseldorf.

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Feldbrunnenstraße 42 • 20148 Hamburg
Tel.: 040/410 6712

Fall aus der Praxis: Tierarzthaftung bei der Ankaufsuntersuchung

AKU_Maul.jpgDer vorliegende Fall aus der Praxis zeigt die Brisanz bei Ankaufsuntersuchungen für den Tierarzt: Hier musste ein Tierarzt das Pferd zurücknehmen und dem Käufer alle entstandenen Kosten ersetzen, weil er über die Ergebnisse einer Blutprobe nicht ausreichend aufgeklärt hatte.

Meine Mandantin, nennen wir sie Frau Peer, hatte ein Pferd gefunden und vereinbarte mit dem Verkäufer, das Pferd nach einer Ankaufsuntersuchung (AKU) ohne Befunde zu kaufen. Frau Peer beauftragte den renommierten Tierarzt Dr. Medveta mit einer klinischen und röntgenologischen Untersuchung sowie einer Blutuntersuchung.

Umfassende Ankaufsuntersuchung

Am 18. September untersuchte der Tierarzt das Pferd klinisch, nahm eine Blutprobe und fertigte Röntgenaufnahmen an. Die Blutprobe von 10 ml übersandte er einem Analysezentrum zur Untersuchung auf „nichtsteroidale Antiphlogistika“ zum Nachweis körperfremder Substanzen, also klassische Dopingmittel.

Sechs Tage später, nämlich am 24. September, erkundigte sich die Käuferin beim Tierarzt, ob sie das Pferd kaufen könne. Dr. Medveta meinte, dass sie das Pferd kaufen könne. Daruf fuhr sie zum Verkäufer, unterzeichnete den Kaufvertrag und nahm das Pferd mit. Im Kaufvertrag hieß es u.a. „ AKU in Ordnung“. Allerdings lag an diesem Tag das Ergebnis der Blutuntersuchung noch nicht vor. Knapp zwei Wochen später erhielt Frau Peer von Dr. Medveta das Ankaufsuntersuchungsprotokoll mit Datum 2. Oktober. Darin hieß es: „ Dopinguntersuchung, Ergebnis wird nachgereicht und an anderer Stelle „Pferd ist sporttauglich“.

Kein Kommentar zu Blutanalyseergebnissen

Mitte Oktober – also etwa vier Wochen später – übersandte der Tierarzt den Analysebericht kommentarlos an Frau X. Darin hieß es:
"Cortisolspiegel: 28 ng/l (Normbereich: 30 – 130 ng/ l). Dieses Ergebnis begründet den Verdacht auf Anwesenheit exogener, synthetischer Glukokortikoide in einer wirksamen bzw. zu einer Supression der Cortisolproduktion der Nebennierenrinde führenden Konzentration.
Für ein Screening auf Glukokortikoide war leider nicht ausreichend Material vorhanden."

Pferd „gesund gespritzt“?

Bereits Ende November begann das Pferd zu lahmen und wurde ebenfalls von Dr. Medveta behandelt. Nachdem bis März keine Besserung eingetreten war, wechselte Frau Peer den Tierarzt. Der neue Tierarzt stellte einen chronischen Schaden der Beugesehne fest und meinte in einer schriftlichen Stellungnahme, das Pferd sei in seinem Zustand als Reitpferd nicht nutzbar:

„....aufgrund dieser Erkenntnisse besteht der Verdacht, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Ankaufsuntersuchung unter Einfluss von Cortison stand, der die Lahmheit vertuschte und dadurch die klinische Untersuchung verfälschte.“

Schadensersatzklage an den Tierarzt

Frau Peer verklagte daraufhin Dr. Medveta auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaft durchgeführten Ankaufsuntersuchung. Die Forderungen an den Tierarzt umfassten die Rücknahme des Pferdes gegen Erstattung des Kaufpreises sowie die Erstattung der entstandenen Tierarzt-, Unterstellungs- sowie Schmiedekosten.

Für Frau Peer schien die Haftungsverpflichtung des Tierarztes eindeutig, allerdings versuchte der Tierarzt, sich vor Gericht zu verteidigen: Er meinte zunächst, der Sehnenschaden habe im Zeitpunkt der AKU noch gar nicht vorgelegen. Demzufolge hätte es auch keiner Dopingmittel zur Verdeckung einer Lahmheit bedurft. Ein Sehnenschaden hätte daher nicht festgestellt werden können und eine mögliche Pflichtverletzung bei der AKU, hätte überhaupt keine Auswirkungen gehabt, da das Pferd gesund gewesen sei.

Sachverständigengutachten gibt Ausschlag

Über diesen Punkt wurden insgesamt drei Tierärzte als Zeugen vernommen bzw. angehört. Zunächst erklärte der beklagte Tierarzt eloquent, dass ein Sehnenschaden nicht vorgelegen haben könne. Der zweitbehandelnde Tierarzt erklärte das Gegenteil. Der Sachverständige schließlich begründete für das Gericht überzeugend, warum der Schaden seinerzeit schon vorhanden gewesen sein müsse und nicht erst nach der AKU aufgetreten sein könne.
Die Begründung ergab sich aus dem Behandlungsprotokoll von Dr. Medveta, der ja nicht nur die AKU durchgeführt, sondern auch bis März die Lahmheit behandelt hatte. Hätte es sich um einen neuen, d.h. akuten Sehnenschaden gehandelt, wäre dieser mit auffälliger Lahmheit und Schwellung verbunden gewesen, die er als Tierarzt hätte bemerken und dokumentieren müssen. Seinen Behandlungsunterlagen war derartiges nicht zu entnehmen, so dass für den Sachverständigen fest stand, dass der Sehnenschaden bereits vor der AU vorhanden gewesen war. Das Gericht folgte dieser Auffassung.

Die zweite Hürde

Nun musste Frau Peer noch beweisen, dass Dr. Medveta bei der AKU Fehler selbst begangen hatte. Sie war der Ansicht, dass er das Pferd ohne die Analyseergebnisse nicht hätte zum Kauf freigeben dürfen. Außerdem hatte er für eine ordnungsgemäße Analyse zu wenig Blut entnommen. Auch hätte er den Analysebericht nicht kommentarlos verschicken dürfen, sondern auf die Gefahren hinweisen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten müssen. Vor allem aber hätte er eine zweite Blutampulle nehmen und einfrieren müssen, um später eine Kontrolluntersuchung zu ermöglichen.

Dr. Medveta stritt dies ab. Er meinte zunächst, er habe Frau Peer mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Blutuntersuchung noch nicht vorgelegen hätten, als er zum Kauf des Pferdes geraten habe. Später erklärte er in der Verhandlung, dass nur über die Röntgenaufnahmen gesprochen worden sei, nicht über die Blutuntersuchung. Schließlich habe er Frau Peer bei der klinischen Untersuchung schon mitgeteilt, dass die Ergebnisse der Blutuntersuchung ca. 10 bis 20 Tage dauerten.

Verurteilung wegen Pflichtverletzung

Das Gericht sah die Pflichtverletzung des Dr. Medveta darin, dass er das Pferd zum Kauf frei gegeben hatte, obwohl die Ergebnisse der Blutuntersuchung noch nicht vorlagen und begründete dies folgendermaßen: Dr. Medveta war aufgrund des AKU-Vertrages verpflichtet, eine klinische, röntgenologische und eine Blutuntersuchung durchzuführen und Frau Peer über den gesundheitlichen Zustand des Reitpferdes richtig und umfassend zu informieren. Daher hätte er mitteilen müssen, dass die Ergebnisse der Blutuntersuchung noch nicht vorlägen und deshalb eine abschließende Beurteilung nicht möglich sei. Durch das Verschweigen, dass die Analyseergebnisse noch ausstanden, wurde der zentrale Zweck der AKU verfehlt, da gerade deren positives Ergebnis Voraussetzung für den endgültigen Abschluss des Kaufvertrages hatte sein sollen.

Kompletter Schadensersatz für die Klägerin

Mit diesen Ausführungen begründete das Gericht die Haftung des Dr. Medveta und setzte sich mit den anderen vorgetragenen Pflichtverletzungen nicht mehr auseinander. Das Gericht sprach Frau Peer den gesamten Schadensersatz zu. Bei der Berechnung des Schadens prüfte das Gericht, wie sie nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung gestellt gewesen wäre: Sie hätte das Pferd nicht gekauft und keinerlei Einstell- und Hufschmiedkosten etc. gehabt.

So wurde der Tierarzt, obwohl gar nicht Verkäufer, zur Rücknahme des Pferdes gegen Erstattung des Kaufpreises und aller anderen mit dem Pferd verbundenen Kosten verurteilt.


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